AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Köthener Angelreisen für die Durchführung von Angelreiseveranstaltungen
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde Köthener Angelreisen (Inh. Holger Walter, „Köthener
Angelreisen“) den Abschluss eines Pauschalreisevertrages auf der Grundlage des für ihn erstellten
Reiseangebots von Köthener Angelreisen und diesen Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich für
sich und alle mit angemeldeten Teilnehmer an. Die Anmeldung kann mündlich, schriftlich, telefo-
nisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Es wird empfohlen, die
Reiseanmeldung auf dem von Köthener Angelreisen zur Verfügung gestellten Anmeldebogen zu täti-
gen.
1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle von ihm in der Anmeldung mit aufge -
führten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen er wie für seine eigenen Verpflichtungen haf-
tet, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung des Kunden durch Köthener Angelrei-
sen zustande. Köthener Angelreisen bestätigt dem Kunden den Vertragsschluss mit der Buchungsbe-
stätigung auf einem dauerhaften Datenträger direkt oder über den Reisevermittler und übersendet den
Sicherungsschein. Nur im Fall des Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB (z. B. auf Messen) erhält der Kun-
de die Reisebestätigung in Papierform. Die Buchungsbestätigung gilt gleichzeitig als Rechnung.
1.4 Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab, so liegt unter Wah-
rung der vorvertraglichen Unterrichtungspflichten ein neues Angebot von Köthener Angelreisen vor,
an das sie für die Dauer von 14 Tagen gebunden ist. Köthener Angelreisen wird den Kunden aus-
drücklich auf diese Abweichung hinweisen. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen An-
gebots zustande, wenn der Kunde es innerhalb der Bindungsfrist ausdrücklich oder schlüssig, etwa
durch Leistung der Anzahlung, annimmt.
2. Leistungen von Köthener Angelreisen
Die vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung von Köthener
Angelreisen in der zur betreffenden Reise gehörigen konkreten Reiseausschreibung in der Form des
Angebots an den Kunden in Verbindung mit der individuellen Reisebestätigung, die den Vertrags-
schluss bestätigt.
3. Bezahlung, Reiseunterlagen
3.1 Nach Erhalt der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung von 20
Prozent des Reisepreises innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum fällig und zu zahlen. Die
Anzahlung wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet. Die Restzahlung ist 4 Wochen vor dem
vertraglichen Reisebeginn zur Zahlung fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist, und
feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr aus dem in Ziffer 9.1 ge-
nannten Grund abgesagt werden kann.
3.2 Gehen auf den Reisepreis fällige Zahlungen trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur
Zahlung nicht ein, ist Köthener Angelreisen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall
kann Köthener Angelreisen den Kunden mit Rücktrittskosten belasten, die sich an nachstehender Zif-
fer 5.2 und 5.3 orientieren, vorausgesetzt, der Kunde hatte nicht selbst ein Recht zur Zahlungsverwei-
gerung.
4. Preis- und Vertragsänderungen nach Vertragsschluss, erhebliche Vertragsänderungen
4.1 Köthener Angelreisen behält sich vor, den Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen,
wenn die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar aus einer tatsächlich erst nach Vertragsschluss
erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren a) Erhöhung des Preises für die Beför-
derung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, b) einer Erhö-
hung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Ha-
fen- oder Flughafengebühren, oder c) einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden
Wechselkurse ergibt. Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich
die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies
der Fall sein, wird Köthener Angelreisen den Kunden umgehend auf einem dauerhaften Datenträger
(z. B. per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und
hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie
den hier genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20
Tage vor Reisebeginn erfolgt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreise-
termin verlangt wird, ist unwirksam. Auf die Verpflichtung von Köthener Angelreisen zur Preissen-
kung nach 4.2 wird ausdrücklich hingewiesen.
4.2 Da 4.1 die Möglichkeit einer Erhöhung des Reisepreises vorsieht, kann der Kunde eine Senkung
des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in 4.1 unter a) bis c) genannten Faktoren nach
Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für Köthener An-
gelreisen führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag
von Köthener Angelreisen zu erstatten. Köthener Angelreisen darf von dem zu erstattenden Mehrbe-
trag die ihr tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen und hat dem Kunden auf dessen
Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
4.3 Köthener Angelreisen behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den
Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind, den Gesamtzuschnitt der ge-
buchten Reise nicht beeinträchtigen und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden (z. B. bei
Flugzeitenänderungen um bis zu 4 Stunden). Köthener Angelreisen hat den Kunden hierüber auf ei-
nem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, SMS) klar, verständlich und in hervorgehobener Wei-
se über die Änderung zu unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen
entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.
4.4 Übersteigt die in 4.1 vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann Köthener Angelrei-
sen sie nicht einseitig vornehmen. Köthener Angelreisen kann indes dem Kunden eine entsprechende
Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer von Köthener Angelreisen bestimmten
Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder (2) seinen Rücktritt
vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebe -
ginn unterbreitet werden. Kann Köthener Angelreisen die Reise aus einem nach Vertragsschluss ein-
getretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reise-
leistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des
Kunden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaffen, so gilt Satz 2 dieser Ziffer 4.4 entspre-
chend, d. h. Köthener Angelreisen kann dem Kunden die entsprechende andere Vertragsänderung an-
bieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer von Köthener Angelreisen bestimmten Frist, die
angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom
Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen sonstigen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebe-
ginn unterbreitet werden.
4.5 Köthener Angelreisen kann dem Kunden in ihrem Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen
Vertragsänderung nach 4.4 wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzrei-
se) anbieten, über die Köthener Angelreisen den Kunden nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren
hat.
4.6 Nach dem Ablauf einer von Köthener Angelreisen nach 4.4 bestimmten Frist gilt das Angebot zur
Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen.
4.7 Tritt der Kunde nach 4.4 vom Vertrag zurück, findet § 651h Abs. 1 S. 2 und Abs. 5 BGB entspre -
chend Anwendung. Soweit Köthener Angelreisen infolge des Rücktritts des Kunden zur Rückerstat-
tung des Reisepreises verpflichtet ist, hat Köthener Angelreisen unverzüglich, auf jeden Fall innerhalb
von 14 Tagen nach dem Rücktritt, Zahlung zu leisten. Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 7
BGB bleiben unberührt.
5. Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn / Stornokosten
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der
Zugang der Rücktrittserklärung bei Köthener Angelreisen. Es wird dem Kunden empfohlen,
den Rücktritt schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) zu erklären.
5.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so verliert Köthener Angelreisen den Anspruch
auf den vereinbarten Reisepreis, kann aber vom Kunden eine angemessene Entschädigung ver-
langen. Dazu hat Köthener Angelreisen die folgenden Entschädigungspauschalen festgelegt, die
sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwar-
tenden Ersparnis von Aufwendungen von Köthener Angelreisen und dem zu erwartenden Er-
werb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Prozent des Reisepreises, je nach
Rücktrittszeitpunkt des Kunden, wie folgt bestimmen:
- bis 29. Tag vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises
- vom 28. bis 22. Tag vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises
- vom 21. bis 8. Tag vor Reisebeginn 75 % des Reisepreises
- ab 7. Tag vor Reisebeginn und bei
bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises.
Dem Kunden bleibt es unbenommen, Köthener Angelreisen nachzuweisen, dass ihr überhaupt kein
oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als in Höhe der von Köthener Angelreisen ge-
forderten Pauschalen. Ist Köthener Angelreisen zur Rückerstattung des Reisepreises nach einem Rück-
tritt des Kunden verpflichtet, so hat sie unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem
Rücktritt des Kunden, Rückzahlung an diesen zu leisten. Sie kann keine Entschädigung verlangen,
wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Um-
stände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestim-
mungsort erheblich beeinträchtigen.
5.3 Köthener Angelreisen behält sich vor, anstelle der vorstehend genannten Pauschalen eine höhere,
konkrete Entschädigung zu fordern und wird in diesem Fall die geforderte Entschädigung unter Be-
rücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Rei-
seleistungen konkret beziffern und belegen.
6. Umbuchungen
Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels,
der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchungen) besteht nicht. Werden auf Wunsch des Kun-
den Umbuchungen nach der Buchung der Reise dennoch vorgenommen, so erhebt Köthener Angelrei-
sen bis 30 Tage vor Reisebeginn eine Umbuchungsgebühr von € 50,- je Umbuchungsvorgang. Dem
Kunden ist unbenommen, nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in dieser Höhe
entstanden ist. Umbuchungswünsche, die nach ab dem 30. Tag vor Reisebeginn eingehen, können, so-
fern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den vorstehen-
den Bedingungen in Ziffer 5.2 bei gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.
7. Ersatzpersonen
Der Kunde kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträ-
ger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reise -
vertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie Köthener Angelreisen nicht später
als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Köthener Angelreisen kann dem Eintritt des Dritten wider-
sprechen, wenn dieser Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter in den
Vertrag ein, haften er und der Kunde gegenüber Köthener Angelreisen als Gesamtschuldner für den
Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Köthener Angelreisen darf
eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihr tatsächlich
entstanden sind. Sie hat dem Kunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den
Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.
8. Reiseversicherungen
Zur Abdeckung von Reiserücktritts- und -abbruchskosten, empfiehlt Köthener Angelreisen
dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung und kann dem Kunden eine
Reiserücktrittskostenversicherung oder eine Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unter-
stützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod vermitteln.
9. Rücktritt und Kündigung durch Köthener Angelreisen
9.1 Köthener Angelreisen kann bis vier Wochen vor Reiseantritt wegen Nichterreichens der
Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten und die Reise absagen, wenn sie in der jewei-
ligen vorvertraglichen Unterrichtung (z. B. Reiseausschreibung) diese Zahl beziffert sowie den
Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden spätes-
tens die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, angegeben hat, und in der Buchungsbestäti-
gung die Mindestteilnehmerzahl und späteste Rücktrittsfrist angibt.
9.2 Köthener Angelreisen kann ferner vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn Köthener An-
gelreisen aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages ge-
hindert ist. Köthener Angelreisen hat sodann den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Rücktritts-
grundes zu erklären.
9.3 Tritt Köthener Angelreisen nach 9.1 oder 9.2 vom Reisevertrag zurück, verliert sie den Anspruch
auf den vereinbarten Reisepreis. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden unver-
züglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt von Köthener Angelreisen, zurücker-
stattet.
9.4 Stört der Reisende trotz einer entsprechenden Abmahnung durch Köthener Angelreisen nachhaltig
oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses
bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder
sonst stark vertragswidrig, kann Köthener Angelreisen ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag
kündigen. Dabei behält Köthener Angelreisen den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes
ersparter Aufwendungen und ggf. erfolgter Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile,
die sie aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.
Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.
10. Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Kunden, Anzeige von
Gepäckschäden, Gepäckverzögerungen oder Gepäckverlust
10.1 Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung von Köthener Angel-
reisen oder unter der unten genannten Adresse / Telefonnummer anzuzeigen und dort um Abhilfe in-
nerhalb angemessener Frist zu ersuchen. Die Kontaktnummer befindet sich stets in der Buchungsbe-
stätigung. Soweit Köthener Angelreisen infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nicht
Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte gel-
tend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen. Verlangt der Kunde Abhilfe, hat
Köthener Angelreisen den Reisemangel zu beseitigen. Sie kann die Abhilfe verweigern, wenn sie un-
möglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffe-
nen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Köthener Angelreisen kann in der
Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Kann Köthe-
ner Angelreisen die Beseitigung des Mangels verweigern und betrifft der Mangel einen erheblichen
Teil der Reiseleistungen, hat Köthener Angelreisen Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzu-
bieten.
10.2 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Köthener Angelreisen
innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Be-
stimmungen den Reisevertrag kündigen, wobei aus Beweisgründen die schriftliche oder elektronische
Erklärung empfohlen wird. Der Bestimmung einer Frist durch den Kunden bedarf es lediglich dann
nicht, wenn die Abhilfe durch Köthener Angelreisen verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe
notwendig ist. Wird der Vertrag vom Kunden gekündigt, so behält Köthener Angelreisen hinsichtlich
der erbrachten und der zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Reiseleistungen den
Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 6 und 7
BGB bleiben unberührt. Hinsichtlich der nicht mehr zu erbringenden Reiseleistungen entfällt der An-
spruch von Köthener Angelreisen auf den vereinbarten Reisepreis; insoweit bereits geleistete Zahlun-
gen sind dem Kunden von Köthener Angelreisen zu erstatten. Köthener Angelreisen ist verpflichtet,
die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der
Vertrag die Beförderung des Kunden umfasst, unverzüglich für dessen Rückbeförderung zu sorgen;
das hierfür eingesetzte Beförderungsmittel muss dem im Vertrag vereinbarten gleichwertig sein. Die
Mehrkosten für die Rückbeförderung fallen Köthener Angelreisen zur Last.
10.3 Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang
mit Flügen sind nach internationalen Übereinkommen binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust und binnen
21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen, wobei empfohlen wird,
unverzüglich an Ort und Stelle die Verlust- oder Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft
zu erheben und den Schaden dann auch nochmals schriftlich geltend zu machen. Darüber hinaus ist
der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder
dem Reiseveranstalter gegenüber anzuzeigen, wenn reiserechtliche Gewährleistungsansprüche geltend
gemacht werden.
11. Schadensminderungspflicht
11.1 Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden ge-
ring zu halten. Insbesondere hat er Köthener Angelreisen auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam
zu machen.
11.2 Die Benutzung von Wasserfahrzeugen erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Reiseteilnehmer hat vor
Fahrantritt den ordnungsgemäßen und sicheren Zustand der Boote sicherzustellen. Der Bootsführer ist
dazu verpflichtet, sich über alle geltenden Bestimmungen für das Revier bei den geeigneten Stellen zu
informieren und diese genau zu befolgen, sich umsichtig und vorsichtig zu verhalten. Dieses betrifft
insbesondere den Alkoholgenuss, Schwimmwestenpflicht und sonstige Regeln. Ferner ist unbedingt
ein genauer Wetterbericht vor Fahrtantritt einzuholen und die Dauer der Ausfahrt bei den Betreuern
vor Ort anzumelden. Der Kunde haftet für alle durch ihn schuldhaft verursachten Schäden (§ 823
BGB).
12. Haftung, Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung von Köthener Angelreisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind und
nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungs-
beschränkung gilt nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von
Reisegepäck gegeben sind.
13. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Köthener Angelreisen ist gemäß EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Kunden über die Identität des
jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise ggf. zu erbringenden
Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht / stehen die ausführende Fluggesell-
schaft bzw. die ausführenden Fluggesellschaften zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss der
Veranstalter diejenige/n Fluggesellschaft/en nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durch-
führen wird / werden und unverzüglich sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Iden-
tität erhält, sobald diese feststeht bzw. diese feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende Flugge-
sellschaft wechselt. Die von der EU veröffentlichte Liste von Fluggesellschaften, die in der EU keine
Betriebsgenehmigung haben, finden Sie auf der Internetseite
https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de
und auf der Internetseite von Köthener Angelreisen.
14. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften
14.1 Köthener Angelreisen informiert den Kunden über Pass- und Visumerfordernisse des Be-
stimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie ge-
sundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die
für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind.
14.2 Köthener Angelreisen haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Vi-
sa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde Köthener Angelreisen mit der Be-
sorgung beauftragt hat, es sei denn, Köthener Angelreisen hat gegen eigene Pflichten verstoßen und
selbst die Verzögerung zu vertreten.
14.3 Der Kunde ist selbst für das Mitführen der notwendigen Reisedokumente verantwortlich und
muss darauf achten, dass sein Reisepass oder Personalausweis eine ausreichende Gültigkeit besitzt.
Ferner ist er für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst ver-
antwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefol-
gung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, Köthener Angelreisen
hat ihre Hinweispflichten verschuldet nicht oder schlecht erfüllt. Insbesondere sind ausländische Zoll-
und Devisenvorschriften einzuhalten. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die Ein- und Aus-
fuhrbestimmungen des jeweiligen Reiselandes von den deutschen Vorschriften abweichen können.
Der Reiseteilnehmer hat sich selbst damit vertraut zu machen.
15. Datenschutz
Über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten informiert Köthener Angelreisen den Kunden
in der Datenschutzerklärung auf der Website und in ihren datenschutzrechtlichen Hinweisen. Köthener
Angelreisen hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und
der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich bezie-
hen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die ange-
messene Bearbeitung Ihrer Anfrage, Buchungsanfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnah-
men oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist
nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Die Daten werden ohne
ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde
hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Aus-
kunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu
lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbe-
hörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten
werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Spei-
cherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern personenbezogenen Daten des Kunden auf Grundlage
von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat der
Kunde das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personen-
bezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situ-
ation ergeben. Er kann unter der Adresse info@koethener-angelreisen.de mit einer E-Mail von
seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder Köthener Angelreisen unter der unten ge-
nannten Adresse kontaktieren. Mit einer Nachricht an info@koethener-angelreisen.de kann der
Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Mei-
nungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.
16. Sonstiges, Hinweise auf Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtung
16.1 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen
Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt unberührt. Auf das
gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und Köthener Angelreisen findet aus-
schließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des pri-
vaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Auf-
enthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Kla-
geerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Köthener Angelreisen vereinbart.
16.2 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außerge-
richtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr
geschlossene Reiseverträge bereit, die der Kunde unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findet. Kö-
thener Angelreisen nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlich-
tungsstelle teil und ist auch nicht gesetzlich verpflichtet, an einem solchen teilzunehmen. Ein internes
Beschwerdeverfahren existiert nicht.
Reiseveranstalter:
Köthener Angelreisen
Triftweg 6
06386 Elsnigk
Tel/Fax: +49 34973 22970
Handy: +49 175 1553408
eMail: info@koethener-angelreisen.de
USt.-ID: DE248535916
www.koethener-angelreisen.de
Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Veranstaltung von Pauschalreisen
Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung: HDI Platz 1, 30659 Hannover, Tel. 0511 – 38063806, Fax:
0511 – 6451152916, E-Mail: sach.vertrag@hdi.de, www.hdi.de.
Geltungsbereich der Versicherung: weltweit.
Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung: siehe 16.1